Empfängerprüfung SEPA-Überweisung

Zum 05.10.2025 wurde im SEPA-Zahlungsraum die sogenannte Empfängerprüfung eingeführt. Dies bedeutet, bei jedem Überweisungsauftrag wird zunächst der angegebene Zahlungsempfänger der Überweisung mit dem bei der Bank zur IBAN hinterlegten Zahlungsempfänger abgeglichen. Bei abweichenden Angaben erfolgt eine Rückmeldung an den Auftraggeber der Überweisung. Erfolgt nach Prüfung dessen Bestätigung der Überweisung an den abweichenden Zahlungsempfängernamen wird die Überweisung durchgeführt, die Banken sind jedoch damit von Haftungsansprüchen befreit.

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