Seit dem 01.01.2023 gelten neue Freibeträge bei der Abgeltungssteuer. Das heißt Kapitalerträge bis zu 1.000,00 € bei Alleinstehenden und bis zu 2.000,00 € bei Ehegatten oder Lebenspartnern sind steuerfrei.
Bei uns vorliegenden Freistellungsaufträgen haben wir die Grenzen automatisch angepasst (so wie auch viele Banken ), das heißt jeder Freistellungsauftrag wurde um 24,844 % erhöht.
In den letzten Tagen haben wir die Steuerbescheinigungen versandt. Auf diesen finden Sie Ihren aktuell bei uns eingereichten Freistellungsauftrag.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ändern? Dann benutzen Sie bitte dieses Formular und senden es ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns.